Betreuungskosten

Die Kinderkrippenbeiträge orientieren sich an den Kindergartenbeiträgen.

 

Im Jahre 1993 hat der Gemeinderat die Kindergartenbeiträge neu festgesetzt und gleichzeitig eine soziale Staffelung durchgeführt. Entscheidendes Kriterium bei der Errechnung des Kindergartenbeitrages ist das Bruttoeinkommen der Eltern. Das Bruttoeinkommen bemisst sich dabei nach § 2 Abs. 3 des Einkommenssteuergesetzes. Negativeinkünfte bleiben bei den Bruttobeträgen unberücksichtigt.

 

Bruttoeinkommen über 3.800 = € 119,00 €*

Bruttoeinkommen von 3.300 € bis 3.800 € = 105,50 €*
Bruttoeinkommen von 2.800 € bis 3.300 € = 92,00 €*
Bruttoeinkommen von 2.300 € bis 2.800 € = 79,00 €*
Bruttoeinkommen von 1.800 € bis 2.300 € = 66,00 €*
Bruttoeinkommen von 1.800 € = 52,00 €*

(*Elternbeitrag für 4 Std. vormittags oder nachmittags pro Monat. Bruttoeinkommen = Jahreseinkommen : 12 Elternbeiträge)

 

Für weitere Kinder, die zeitgleich einen Kindergarten oder eine Kinderkrippe besuchen, wird der Betrag um 50 % gemindert. Von der Einkommensgrenze ( Brutto ) wird für jedes Kind im Haushalt ohne Einkommen ein Betrag von 255,65 € abgezogen.

 

Bei Nichtvorlage der Einkommensverhältnisse wird automatisch der jeweilige Höchstbetrag fällig.

Grundlage für die Berechnung des Kinderkrippenbeitrages ist das vom Finanzamt festgestellte Einkommen des Vorjahres.

 

Ändert sich das Einkommen im laufenden Kalenderjahr um mehr als +/ - 20%, wird das aktuelle Einkommen für die Berechnung des Krippenbeitrages zugrunde gelegt. Der festgesetzte Kinderkrippenbeitrag ist im voraus bis zum 5. eines jeden Monats und auch bei vorübergehender Abwesenheit und während der Ferien zu leisten.

 

Für die Betreuung während der Sonderöffnungszeiten ist ein anteiliger Stundensatz des Elternbeitrages zusätzlich zu entrichten.

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Kinderkrippe WOLkenstürmer . Ihrener Straße 179 . 26810 Westoverledingen . Telefon (0 49 55) 93 55 20